Ihr Weg für ganzheitliche Gesundheit und Therapie
Therapieangebot
Angewandte Heilmittel & alternative Therapiemethoden
- physiotherapeutische Diagnostik: Untersuchung, Befunderhebeung, Erstellung eines Behandlungskonzeptes und Berichte
- Krankengymnastik (KG) auf neurophysiologischer Grundlage
- manuelle Therapie (MT)
- manuelle Lymphdrainage (MLD)
- klassische Massagetherapie (KMT)
- Krankengymnastik am Gerät (KG-G), medizinische Trainingstherapie (MTT) und medizinisches Aufbautraining (MAT)
- erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP), 120 Min. je Behandlungstag
- Wärme- und Kälteanwendungen, wie z. B. Warmpackungen, heiße Rolle, Infrarot, Eis/Kryo
- Elektrostimulationstherapie (ET) mit individuell eingestellter Stärke und Frequenz
- Iontophorese
- Neuro-3D-Vibrationsstimulation nach D. Waibler / M. Stock
- Osteopatische Behandlungstechniken, parietal, viszeral und craniosacral
- kinesiologische Test- und Behandlungstechniken
- orthomolekulare Beratung
- Sportphysiotherapie DOSB-lizenziert
- Schröpfen, Kinesiotaping, Dorn-Methode, ... uvm.
Hausbesuche auf Anfrage
Private Krankenversicherung
Privatrezept vom Arzt? In meiner Praxis können alle PKV Rezepte angenommen werden. Nach Abschluss der Verordnung erhalten Sie eine übersichtliche Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese kann problemlos bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Rückerstattung eingereicht werden.
Beihilfe
Als Beihilfeberechtigter (m/w/d) rechnen Sie selbstständig mit Ihrer PKV und der zuständigen Beihilfe ab. Sie erhalten eine übersichtliche Rechnung der erbrachten Leistungen nach Abschluss der verordneten Behandlungen. Diese reichen Sie dann zur Rückerstattung an den zuständigen Stellen ganz unkompliziert ein.
Berufsgenossenschaften
Arbeits- oder Wegeunfall? Mit einer Verordnung für Physiotherapie darf ich Sie herzlich in meiner Praxis als Patient*in willkommen heißen. Nach Erbringung der verordneten Heilmittel rechne ich direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Es kommt zu keinerlei zusätzlichen Kosten oder Abrechnungsaufgaben für Sie.
Selbstzahler
Behandlung für gesetzlich Versichterte? Selbstverständlich! Auch als GKV Patient*in steht es Ihnen offen sich ein "grünes Rezept", also Privatrezept, von Ihrem verordnenden Arzt ausstellen zu lassen. Mit dieser Verordnung dürfen dann auch Behandlungen in Privatpraxen durchgeführt werden. Sie erhalten nach Abschluss der Behandlungen eine Rechnung. Eine Kostenübernahme Ihrer GKV ist leider nicht garantiert.
